Parkuhren in Österreich: Was Sie wissen müssen, bevor Sie sie als Werbegeschenk verwenden
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten auf einer Messe eine Parkuhr als Werbegeschenk – eine nette Idee, die im Alltag praktisch ist und positiv in Erinnerung bleibt. Doch stellen Sie sich auch vor, Sie verwenden diese Parkuhr das erste Mal und kassieren prompt eine Strafe, weil sie nicht den österreichischen Vorschriften entspricht. Die Freude am Geschenk verwandelt sich schnell in Ärger – und der Unmut richtet sich nicht nur gegen die Strafe, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Parkuhr als Werbemittel verteilt hat. Solche Fehler kosten einem Unternehmen nicht nur Geld, sondern oft auch die Wertschätzung eines potenziellen Kunden.
Worauf es bei Parkuhren in Österreich ankommt
In vielen Städten sind Parkuhren ein unverzichtbares Hilfsmittel, um die Parkdauer in Kurzparkzonen zu überwachen. Doch gerade in Österreich gibt es spezifische Regelungen für Parkscheiben, die man im Hinterkopf behalten muss, vor allem wenn sie als Werbemittel dienen sollen. Eine zentrale Besonderheit ist die sogenannte Viertelstundeneinteilung: Jede Parkscheibe in Österreich muss in 15-Minuten-Intervallen unterteilt sein. Diese Regelung geht auf eine Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 16. Oktober 1961 zurück.
Laut dieser Verordnung muss die Parkscheibe ursprünglich sogar einen doppelten Zeiger besitzen: Die schwarze Spitze zeigte die Ankunftszeit an, während die rote Spitze das Ende der erlaubten Parkzeit markierte. Auch wenn die rote Spitze heute nicht mehr zwingend erforderlich ist, bleibt die Viertelstundeneinteilung als Standard bestehen. Diese Vorschrift soll den Verkehr in belebten Bereichen entlasten und Falschparken minimieren.
Ein Werbemittel, das funktioniert – wenn es den Vorschriften entspricht
Als Werbemittelanbieter wissen wir, wie wichtig es ist, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nichts wäre ärgerlicher, als wenn ein Kunde das erhaltene Geschenk nicht nutzen kann oder es sogar wegwerfen muss, weil es nicht den geltenden Regeln entspricht. Deshalb stellen wir sicher, dass die Parkuhren, die Sie bei uns als Werbemittel anfertigen lassen, den österreichischen Standards gerecht werden.
Eine korrekt gestaltete Parkuhr ist mehr als nur ein Geschenk – sie wird zum praktischen Alltagshelfer, der Ihre Marke bei jeder Nutzung ins Gedächtnis ruft. Indem wir gemeinsam darauf achten, dass diese Produkte funktional und rechtskonform sind, schaffen Sie positive Erlebnisse, die langfristig Vertrauen und Kundenzufriedenheit fördern.